Feuerbestattungen

Unter einer Feuerbestattung versteht man die Einäscherung von Verstorbenen. Die Bestattung von Urnen ist der Sargbestattung gleichgestellt. Die Durchführung einer Feuerbestattung setzt eine Willenserklärung voraus und sollte bereits zu Lebzeiten handschriftlich verfügt werden. Sollte diese nicht vorhanden sein, besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die nächsten Angehörigen die Einäscherung eines Verstorbenen verfügen. 

Bei einer Kremationsverfügung wird der Leichnam in einem Sarg unter streng gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen eingeäschert, nachdem der Verstorbene ein zweites Mal ärztlich untersucht wurde. Die einzelnen Vorgänge im Krematorium werden genaustens dokumentiert und können bei Bedarf eingefordert werden. Die Asche des Verstorbenen wird luftdicht in einer Kapsel verschlossen und herkömmlicherweise Weise in einer Urne aufbewahrt. Diese kann in einer ähnlichen Zeremonie wie bei einer Erdbestattung, etwa durch einen Gottesdienst, beigesetzt werden. Wir informieren Sie gerne über die bestehenden Möglichkeiten und einzuhaltenden Regelungen.

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